Mietrecht

Im gewerblichen Mietrecht vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung. Wir übernehmen nicht nur die vertragliche Gestaltung, sondern ebenso die gerichtliche Vertretung, wenn es zu Konflikten kommt.

  • Konzeption von Mietverträgen mit „maßgeschneiderten” Lösungen
  • Rechtliche Begleitung bei der Erstellung von Vermietungskonzepten sowie in hierzu notwendigen Verhandlungen
  • Entwurf und ständige Aktualisierung von Standardvertragsbedingungen
  • Streitige gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Vermieter- und Mieterrechten