Allgemeines Wirtschafts- und Handelsrecht

Als traditionell wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei verfügen wir über langjährige Erfahrung im Wirtschafts- und Handelsrecht.

Hierbei stellt die Vertragsgestaltung einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Arbeit dar, welche unseren Mandanten wirkungsvoll rechtliche Grundlagen für deren wirtschaftliche Betätigung schafft. Kostspielige Rechtsstreitigkeiten werden somit bereits im Ansatz vermieden. Das Entwerfen und Prüfen von nationalen und internationalen Verträgen, insbesondere Rahmenabkommen, Arbeitsverträge, Transport-, Lager-, Liefer- und Kooperationsvereinbarungen, Forschungsaufträge, Vertraulichkeitsvereinbarungen und allgemeine Geschäftsbedingungen, ist für uns tägliches Geschäft.

In allen von uns betreuten Rechtsgebieten ist die Vertragsgestaltung, auch in englischer Sprache, eine wesentliche Säule unserer Beratungsleistung. Hier können wir auf eine langjährige Erfahrung zurück greifen.