Im Bereich des Gesellschaftsrechts liegt der Schwerpunkt in der laufenden Beratung von eingetragenen Vereinen und mittelständischer Unternehmen. Dies umfasst beispielsweise die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen.
Aber auch die Gründungsphase bei Vereinen oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Joint-Venture-Vereinbarungen zählt zu unseren Aufgabenbereichen.
Die Beratung erfolgt bei fachlich übergreifenden Themen in enger Zusammenarbeit mit unseren langjährigen Kooperationspartnern; z.B. Steuerberatern.
